
Wie läuft es im Pfandleihhaus ab?
Das Prinzip von einem Pfandleihhaus ist simpel, da keine unzähligen Unterlagen und Bonitätsprüfungen erforderlich sind. In nur wenigen Schritten können Verbraucher daher schnell ihre Wertsachen gegen einen sogenannten Pfandkredit eintauschen. Doch wie genau läuft dieser Vorgang ab? Wir erläutern Ihnen genaueres und zeigen Ihnen, worauf zu achten ist!
Pfandkredit in nur wenigen Schritten
Zunächst suchen Sie sich ein Pfandleihhaus Ihrer Wahl aus. Handelt es sich dabei um ein örtliches Gewerbe, gehen Sie zum Geschäft und legen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Daraufhin werden Ihre Wertgegenstände, die Sie beleihen möchten, auf den Wiederverkaufswert geschätzt. Danach wird Ihnen der Pfandleiher aufgrund dessen eine Darlehenssumme vorschlagen, die er Ihnen dafür auszahlen könnte. Akzeptieren Sie das Angebot, wird ein Pfandvertrag aufgesetzt in dem der Zeitraum für die zu zahlende Rückzahlung bestimmt wird. Üblicherweise wird die Laufzeit dessen aufgrund der gesetzlichen Regelungen auf mindestens drei Monate festgelegt. Nach Abschluss des Vertrages wird Ihnen der vereinbarte Betrag meist nach wenigen Minuten in bar ausgehändigt. Grundsätzlich beträgt die Höhe des Pfandkredits ca. 25 bis 50 Prozent vom Wiederverkaufswert der hinterlegten Wertgegenständen. (mehr)
Wenn der Kunde das Darlehen inklusive der anfallenden Gebühren wie auch Zinsen innerhalb der Vertragslaufzeit an das Pfandleihhaus zurückzahlt, werden die Pfandgegenstände ausgelöst. Das bedeutet, dass er seine abgegebenen Wertsachen zurückbekommt. Kann die betreffende Person dies nicht bewerkstelligen, besteht die Möglichkeit die Frist gegen eine Gebühr zu verlängern.

Was passiert, wenn das Pfandgut nicht ausgelöst wird?
Ist der Schuldner – also der Kunde – nicht in der Lage seine Wertgegenstände während der Laufzeit auszulösen, ist der Pfandleiher dazu berechtigt diese anderweitig zu verwerten. Erst 31 Tage nach Fälligkeit des Vertrages können die Sachen in einer öffentlichen Auktion versteigert werden. Wenn der Betrag des Pfandguts in der Versteigerung höher ausfällt als der des Kredits einschließlich der zusätzlichen Zinsen und Gebühren, wird der Überschuss dem Pfandleihhaus ausgezahlt. Konnte der Gegenstand allerdings nicht versteigert werden, besitzt der Pfandleiher das Recht diesen anschließend diesen zu verkaufen.
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